Das Versicherungsrecht ist ein Rechtsgebiet, auf das sich nur wenige Kanzleien spezialisiert haben. Die Komplexität dieser Materie resultiert unter anderem daraus, dass in jeder Angelegenheit neben den gesetzlichen Regelungen stets die jeweiligen Versicherungs-bedingungen zu beachten sind. Dieses „Kleingedruckte“ ist nicht nur schwer verständlich, sondern auch bei jeder Versicherung anders. Außerdem verändern sich diese vertraglichen Bedingungen ständig. Schließlich hat jedes Versicherungsunternehmen (im Fachjargon: der Versicherer) seine eigenen Klauselwerke. Daher ist es – wie auch im sonstigen Vertragsrecht – nicht möglich, eine verlässliche Rechtsauskunft zu geben, ohne sich die Versicherungsbedingungen genau angeschaut zu haben.

Die landläufige Meinung, dass die Versicherung gerne die Beiträge kassiert, aber nicht zahlt, wenn´s drauf ankommt, trifft auf die Mehrzahl der Versicherungsfälle nicht zu. Dennoch gilt auch hier: Vertrauen ist gut, Kontrolle (durch einen Anwalt) ist besser. Denn nicht immer, wenn der Versicherer vermeintlich unbürokratisch und schnell reguliert, wird auch alles gezahlt, was dem Versicherungsnehmer zusteht.

In der Praxis treten die meisten Schwierigkeiten im Rahmen der Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung auf. Dort geht es regelmäßig um hohe Geldbeträge und die „Ablehnungsquoten“ einiger Versicherer liegen daher nicht ohne Grund bei rund 30 %.

Fallstricke für die Versicherten lauern dabei überall. Riskant für den Versicherungsnehmer sind u.a. die Fristen. Sie sind zahlreich und häufig sehr kurz. Hält der Kunde eine einzige Frist nicht ein, kann dies schon zum vollständigen Rechtsverlust führen. Wird z.B. der scheinbar harmlose Fragebogen, den der Versicherer dem Kunden zuschickt, nicht fachgerecht ausgefüllt, kann auch dies äußerst nachteilig für den Kunden sein, wie das LG Köln in seinem Urteil vom 18.09.2007 (37 O 199/07) entschieden hat.

Daher gilt auch hier: Fachkundige Beratung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht kann Ihnen viel Geld sparen und Ihre Nerven schonen.

Bei uns wird das Versicherungsrecht durch Herrn Rechtsanwalt Weißgerber bearbeitet, der sich in diesem Bereich stets fortbildet. Bereits im Herbst 2008 wurde der Lehrgang zum „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ erfolgreich abgeschlossen.