Unser besonderes Interesse gilt auch dem Erbrecht mit seinen zahlreichen rechtlichen Nuancen. In diesem Bereich ist es erfahrungsgemäß dringend anzuraten bereits frühzeitig eindeutige Regelungen bezüglich des Nachlasses zu treffen. Um hier auf der sicheren Seite zu stehen und vor unliebsamen Überraschungen verschont zu bleiben, sollte eine fachlich fundierte Rechtsberatung eingeholt werden. Dies betrifft insbesondere auch die im Sterbefall zu beachtenden Sofortmaßnahmen.

Wir beraten unsere Mandanten daher im Vorfeld, um Streit zu vermeiden, vertreten sie außergerichtlich und selbstverständlich auch gerichtlich.

Man sollte sich immer vor Augen halten, dass es sich um einen besonders sensiblen Bereich handelt und es um hohe Vermögenswerte geht. Trifft man fachlich fundierte Regelungen zu Lebzeiten, kann dies spätestens im Erbfall zu Streitereien unter den Erben vermeiden. Der Zwist beginnt jedoch teilweise schon früher. All das kann durch rechtzeitige Auseinandersetzungen mit dem Unausweichlichen vermieden werden.

In diesem Zusammenhang können auch weitere Punkte behandelt, also Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht oder Patientenverfügung. Wir entwickeln ein speziell auf Sie zugeschnittenes „Vorsorgepaket“, damit Sie für besonders einschneidende Entwicklungen des Lebens „gerüstet“ sind.

Betreut wird das Erbrecht bei uns durch unseren „Fachanwalt für Erbrecht“ Michael Feißel.

Üblicherweise können folgende Punkte Bedeutung erlangen:

  • Anfechtung des Testaments und von Erbverträgen
  • Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
  • Anordnung der Testamentsvollstreckung
  • Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
  • Berechnung des Nachlasses und des Pflichtteils
  • Berliner Testament
  • Ehegattenerbvertrag
  • Eigenhändiges Testament
  • Enterbung
  • Erbfolge
  • Erbvertrag
  • Patientenverfügung
  • Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsquote
  • Testament
  • Vermächtnis
  • Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Widerruf des Testamentes