Das Vertragsrecht ist ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Weißgerber.

Wichtig beim Entwerfen von Verträgen ist vor allem, auf eine klare und eindeutige Wortwahl zu achten, die Missverständnisse oder gar Lücken vermeidet. Ebenso wichtig ist die Lektüre der neuesten Rechtsprechung, wobei wir hier in unseren, juristischen Online-Datenbanken, die täglich aktualisiert werden, auf mehr als 1 Million Urteile, Bücher oder Fachzeitschriften zugreifen können. Dies erleichtert uns die Arbeit und gibt dem Mandanten die Sicherheit, dass nichts übersehen wird.

Außerdem gelingt es uns, durch Übersendung dieser Urteile die Gerichte so manches Mal zugunsten unserer Mandanten zu beeinflussen.

Im Wesentlichen geht es um folgende Bereiche:

  • Entwerfen von AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
  • Überprüfung von AGB
  • Entwurf von: Arbeitsvertrag, Kaufvertrag, etc.
  • Prüfung der Wirksamkeit von Verträgen
  • Geltendmachung von Rechten aus Verträgen
  • Darlehensvertrag und Bürgschaft (inklusive Hypothek und Grundschuld)
  • Leasing
  • Kauf über Internet, etc
  • Autokauf, Motorradkauf, Hauskauf, Kauf von Wohnungseinrichtungsgegenständen, Pferdekauf, sonstiger Viehkauf, etc