Wir helfen Ihnen von Beginn an und vermeiden so Fehler, die später viel Geld kosten können. Daher: 

Bei uns ist guter Rat nicht teuer, sondern sein Geld wert.

Sicher steht für Sie vor Auftragserteilung auch die Frage im Raum: „Wie hoch sind denn die Kosten?“.

Sie sind oftmals gering im Verhältnis zu dem, was ohne unseren Rat auf Sie zukommen kann. Pauschalisieren lassen sich die Kosten nicht, denn die Berechnung setzt sich aus vielen unterschiedlichen Faktoren zusammen.

Die Rechtsanwaltsgebühren werden meistens durch den jeweiligen Gegenstandswert bestimmt. Kurz gesagt, bedeutet das für Sie: Ein Spezialist kostet Sie genauso viel oder genauso wenig, wie ein nicht spezialisierter Rechtsanwalt.

Die Berechnung unterliegt dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und ist somit einheitlich. Vor jeder Beratung können wir die Kosten für Sie ermitteln und Ihnen bekannt geben.

Das ist ein Stück Sicherheit für Sie und für uns selbstverständlich.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung für Privatleute lohnt sich immer. Die Kosten belaufen sich hier bei einem „Rundum-Sorglos-Paket“ auf ca. 180,00 Euro bis 250,00 Euro/Jahr, wobei der Lebenspartner kostenfrei mitversichert wird.

Im Streitfall entstehen Ihnen dann grundsätzlich keine weiteren Kosten.

Kostenlose Tipps und Infos zur Auswahl der richtigen Rechtsschutzversicherung erhalten Sie von Herrn Rechtsanwalt Weißgerber, der bei uns das Versicherungsrecht spezialisiert bearbeitet.

Beratungshilfe

Der Gesetzgeber hat nicht nur die Gebühren des Rechtsanwaltes im Gesetz geregelt, sondern auch bestimmt, dass jeder in der Lage sein soll, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen.

Sind Sie finanziell nicht in der Lage, die Anwaltskosten selbst aufzubringen, erhalten Sie beim Amtsgericht Ihrer Heimatgemeinde einen Beratungshilfeschein für eine außergerichtliche Tätigkeit. Besorgen Sie diesen bitte, bevor Sie einen Termin bei uns haben, denn sonst können wir Ihre Angelegenheit nicht bearbeiten.

Bis auf eine Beratungshilfegebühr in Höhe von 15,00 Euro fallen dann keine weiteren Kosten für Sie an. Hat Ihre Angelegenheit Aussicht auf Erfolg, erhalten Sie für gerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe. Diese wird je nach Vermögenssituation bewilligt.